Irrungen und Wirrungen des Urheberrechts

Zum Thema Urheberrecht/Copyright bestehen in der Strickwelt nach wie vor große Unsicherheiten und ich bekomme immer wieder mal Fragen gestellt: “Darf ich dieses oder jenes und wenn ja, warum nicht?”

Mittlerweile habe ich mich sehr viel damit beschäftigt und möchte mal ein bisschen Klarheit in die Sache bringen. Vorab sei gesagt, daß ich keine Rechtsanwältin bin und der nachfolgende Text keine verbindliche Rechtsauskunft darstellt.

Erstmal zur Begriffsbestimmung:

Urheberrecht - geregelt im “Gesetz über Urheberrecht und sonstige Schutzrechte” = UrhG Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schöpfung eines Werkes, es muss nicht eingetragen werden. Das Urheberrecht kann werder übertragen noch verkauft werden, es verbleibt lebenslang beim Urheber.

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ist ein solcher nicht genannt (das trifft z.B. auf fast alle alten Strickhefte zu), erlischt das Recht 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung. Danach ist das Werk frei von Rechten und wir dürften damit machen, was wir wollen. Z.B. dürften wir zur Zeit alle alten deutschen Strickhefte, die vor März 1943 erschienen sind, bedenkenlos veröffentlichen, wenn kein Designer, Fotograf o.ä. angegeben ist.

Copyright - ein z.B. in den USA gebräuchlicher Begriff für einen der Sache nach ähnlichen Schutz, aber mit teilweise anderen Regelungen. In den USA kann man z.B. das Copyright verkaufen.

Nachfolgend reden wir hier ausschließlich vom deutschen Urheberrecht, den Begriff “Copyright” gibt es im deutschen Recht nicht! Und der Text stellt auch nur die Rechtslage in Deutschland dar - allerdings dürfte sie in anderen Ländern ähnlich sein.

Wenn wir von Strickdesign reden, ist natürlich immer die Frage:
Was ist da eigentlich geschützt?

1. Strickanleitungen

Ganz klar: Der Text einer Anleitung, die Fotos, die Strickschrift und die Schnittzeichnung sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 Abs. 1 UrhG). Man darf eine Anleitung oder Teile der Anleitung nur für eigene Zwecke kopieren (auf Papier oder in elektronischer Form). Man darf sie nicht an andere weitergeben. Und man darf sie nirgends veröffentlichen, z.B. im eigenen Blog.
Das gilt unabhängig davon, ob eine Anleitung kostenpflichtig oder kostenlos ist!
Und es gilt auch für Übersetzungen - eine Übersetzung ist eine Bearbeitung und die bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Urhebers, sofern man sie nicht ausschließlich für sich selbst anfertigt.

Eine Ausnahme bildet die sogenannte Privatkopie - das ist aber kein Freibrief für hemmungsloses Scannen! Eine Privatkopie darf nur im engsten Kreis weitergegeben werden, nicht an flüchtige Bekannte. D.h. ich darf für meine liebe Freundin oder für meine Mutter durchaus eine Anleitung kopieren, nicht aber für die Frau, die ich nur aus einem Internet-Forum kenne oder für meine Supermarkt-Verkäuferin, mit der ich gelegentlich mal einen Schnack halte und die neulich meinen neuen Pullover so schön fand.

Was man auch darf: Einen kurzen Abschnitt einer Anleitung zitieren (mit Quellenangabe), weil man sie z.B. nicht versteht und in einem Forum um Hilfe bittet.

Völliger Blödsinn dagegen ist die Annahme, daß man bei einem Foto, das man selbst von seinem Strickstück gemacht hat und das nach einer Anleitung entstanden ist, die Quelle, sprich das Modell und den Designer angeben muss. Dazu gibt es keine rechtliche Verpflichtung! Natürlich macht man das gerne als Service für andere, weil die das Stück eventuell auch nachstricken möchten, aber man muss es nicht.

Auf ein Foto, das man selbst gemacht hat, hat man auch selbst das Urheberrecht, egal was darauf abgebildet ist.
Ausnahme: Man darf natürlich keine Anleitung oder Fotos fotografieren, dann wäre es ja wieder eine unerlaubte Kopie.
Zweite Ausnahme: Wenn ich Personen fotografiere, müssen die mit einer Veröffentlichung des Fotos einverstanden sein -> Recht am eigenen Bild
Ausnahme von der Ausnahme: Fotos von Personen z.B. bei Stricktreffen oder Messen, die ich nicht direkt fotografiert habe, sondern die zufällig mit auf dem Bild sind. Hier brauche ich keine Zustimmung der abgebildeten Personen.

2. Strickdesigns

Was dagegen nicht urheberrechtlich geschützt ist -und das wird viele erstaunen- ist das Design eines Strickstückes! Sehr gut beschrieben kann man das hier unter Punkt 1 nachlesen.

Höchst lächerlich finde ich übrigens, daß ein Shop, der Farbverlaufsgarne aus mehreren Einzelfäden zusammenspult, auf die Zusammenstellung der Farben einen urheberrechtlichen Schutz beansprucht - das ist natürlich hanebüchener Blödsinn, denn die “Schaffenshöhe” dürfte hier wohl kaum hoch genug sein, damit die Zusammenstellung als schützenswerte Kunst durchgeht :grin:

Mode-/Strickdesign kann man allerdings als sogenanntes eingetragenes Geschmacksmuster schützen - man kann ein spezielles Design national oder international eintragen lassen, was natürlich mit Kosten verbunden ist, die aber gar nicht so furchtbar hoch sind. Damit ist das Design dann 5 Jahre, mit kostenpflichtigen Verlängerungen bis zu 25 Jahre vor Nachahmungen geschätzt.
Allerdings wird das kaum ein Strickdesigner machen, weil es sich in der Regel nicht lohnt. Und bei der Eintragung wird nicht geprüft, ob die Voraussetzungen für ein schützenswertes Design, nämlich „Eigenart“ und „Neuheit“ überhaupt erfüllt sind. Es kann also passieren, daß man einen Nachahmer verklagt und das Gericht dann feststellt, daß das Design ohne nichts Besonderes ist und damit gar keinen Schutz genießt.

Einen weiteren Schutz bietet das Gemeinschaftsgeschmacksmuster nach EU-Recht, das automatisch entsteht und keiner Eintragung bedarf. Ich zitiere: “Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützt die eigene Modeschöpfung aber nur dann vor der Nachahmung, wenn das Produkt die Voraussetzungen der „Eigenart“ und „Neuheit“ erfüllt. Eigenart hat die Modeschöpfung, wenn eine modeinformierte Person sie als etwas bisher nicht dagewesenes wahrnimmt („Aha-Effekt“). Das Modeprodukt gilt als neu ab dem Zeitpunkt, zu dem es erstmalig der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde – ab diesem Zeitpunkt läuft die dreijährige Schutzfrist”.

Im Klartext: Die Stino-Socke, der glatt rechts-RVO oder die Jacke mit schlichtem Zopfrippenmuster dürften kaum Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz genießen. Bei vielen anderen Strickmodellen ist es zumindest zweifelhaft, ob wirklich die Voraussetzungen “Eigenart” und vor allem “Neuheit” erfüllt sind, denn es gibt ja beim Stricken kaum noch ein Design, was nicht so oder so ähnlich schon mal dagewesen ist.
Und der Schutz gilt auch nur drei Jahre ab Erstveröffentlichung, danach kann man hemmungslos abkupfern. Anständig wäre das natürlich nicht, aber rechtlich nicht zu beanstanden.
Vorsicht: Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, wo ich das Design zum ersten Mal der Öffentlichkeit zeige. Sprich: Wenn ich heute ein neues Modell zeige, die Anleitung aber z.B. aus Zeitmangel erst einen Monat später veröffentliche, beginnt die Schutzfrist bereits ab dem Tag, an dem ich das Modell gezeigt habe, ich verliere in diesem Beispiel also einen Monat.

Ein letzter Schutz kann sich schließlich noch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben. Dieses Gesetz sieht geringere Anforderungen an die „Eigenart“ der Modeschöpfung vor, dafür setzt es aber voraus, dass das Modell bereits einen hohen Bekanntheitsgrad bei den Endkunden hat. Das dürfte z.B. auf den Hitchhiker zutreffen :grin: Der Schutz nach dem UWG gilt allerdings auch nur für eine Saison, was 6 - 12 Monate bedeutet. Danach stehen den Nachahmern Tür und Tor offen…

In dem Zusammenhang auch interessant: Angenommen, ich habe einen Pullover nach einer Anleitung aus dem Jahr 2005 gestrickt und zeige den in einem Forum. Das Modell ist toll und natürlich wird gefragt, woher man die Anleitung bekommt. Leider ist das Heft aber schon lange vergriffen. Natürlich darf ich die Anleitung dann nicht kopieren und weitergeben.
Aber wenn ich sie in meinen eigenen Worten aufschreibe, selbst eine Strickschrift und einen Schnitt zeichne, Fotos von meinem eigenen Strickstück dazu mache und das Ganze dann veröffentliche, kann mir theoretisch keiner was. Allerdings sollte sich die Neuversion der Anleitung deutlich vom Original unterscheiden.
Ob man sich die Mühe allerdings wirklich machen will, muss jeder für sich entscheiden. Ich würde immer erstmal beim Verlag anfragen, die sind oft sehr entgegenkommend und schicken eine Kopie der Anleitung. Und oft bekommt man ja das Heft oder Buch auch noch bei Ebay, wenn man ein wenig Geduld bei der Jagd hat.

3. Wann ist ein Design überhaupt ein eigenes Design?

Wo hört das Abkupfern auf, ab wann ist es eine eigene Schöpfung?

Ich denke, fast alle Designer lassen sich in der einen oder anderen Weise von Modellen anderer Designer inspirieren, oft geschieht das auch unbewußt. Es geht die ungeschriebene Regel um, daß 30% der designgebenden Elemente unterschiedlich sein müssen. Das halte ich zum einen für ein Gerücht und zum zweiten dürften diese 30% auch in vielen Fällen schwer zu bestimmen sein. Im Zweifelsfall würde ein Richter entscheiden - und meines Wissens gibt es dafür bisher keinen Präzedenzfall, zumindest nicht im Handstrickbereich.

Hier würde ich mich einfach auf meinen gesunden Menschenverstand verlassen und auf mein Gewissen hören. Wenn mein Modell objektiv betrachtet genug Eigenart aufweist, um sich klar von einem anderen Modell zu unterscheiden und ich zudem mit gutem Gewissen behaupten kann, daß ich die Idee selbst hatte und allenfalls das eine oder andere hübsche Element von einem anderen Design übernommen habe, dann ist das mein Design.

Dann gibt es da noch den schönen Begriff der unabhängigen Parallelschöpfung. Sprich, wenn zwei Designer unabhängig voneinander auf die gleiche Idee gekommen sind, kann keiner dem anderen etwas. Der Nachweis, daß einer vom anderen geklaut hat, dürfte bei Strickdesigns in vielen Fällen nur schwer zu erbringen sein.

Es gibt übrigens auch keinen Schutz für Strickmuster, wie man sie in Musterbüchern findet. Schließlich sind diese Mustersammlungen genau dafür zusammengestellt worden, daß man sie in eigenen Modellen verwendet. Foto, Text und Strickschrift sind natürlich urheberrechtlich geschützt (man darf z.B. nicht einfach die Strickschrift scannen und sie in der eigenen Anleitung verwenden), nicht aber das Muster selbst.
Abgesehen davon dürften fast alle Strickmuster schon seit Jahrzenten, wenn nicht gar seit Jahrhunderten bekannt und verwendet worden sein, so daß eine Urheberschaft ohnehin nie feststellbar wäre.

4. Gewerbliches Nacharbeiten

Abschließend noch ein paar Worte zum dem berühmten Satz “gewerbliches Nacharbeiten nicht gestattet“, der unter fast jeder Anleitung steht. Welche rechtliche Grundlage hat dieses Verbot?

Anleitungen werden zum Zwecke des Nacharbeitens erstellt. Rechtlich ausgedrückt: Der Rechteinhaber erteilt mir mit dem Verkauf der Anleitung (oder der kostenlosen Zurverfügungstellung) das Recht, sein Design zu vervielfältigen, indem ich es nachstricke. Dafür kann er Bedingungen stellen. Allerdings nur im Rahmen und während des Geltungszeitraums der vorgenannten Schutzrechte, nämlich entweder als eingetragenes Geschmacksmuster (max. 25 Jahre, dann müsste es aber bei der Anleitung vermerkt sein, daß es eingetragen ist) oder als Gemeinschaftsgeschmacks-muster (3 Jahre) oder nach dem UWG (6 - 12 Monate).

D.h. spätestens drei Jahre nach der Erstveröffentlichung darf ich gewerblich nacharbeiten, soviel ich will, wenn es kein eingetragenes Geschmacksmuster ist.
Daß man damit im Bereich Handstricken ohnehin auf keinen grünen Zweig kommt, weil Arbeitsaufwand und erzielbarer Verkaufspreis in keinem annehmbaren Verhältnis stehen, steht auf einem anderen Blatt.

Sehr vorsichtig sollte man allerdings immer bei der Verwendung von Elementen einer Marke sein (z.B. Logo des Lieblings-Fußballvereins, Comicfigur). Eingetragene Marken genießen einen hohen Schutz und es kann ein teurer Spaß werden, Strickstücke zu verkaufen, die Markenrechte verletzen (siehe die Geschichte mit der Wolfspfote).

Super, dass du dir die Arbeit gemacht hast und für Aufklärung sorgst. :smile:

Viele Leute wissen scheinbar immer noch nicht, dass man nicht einfach alles ohne Genehmigung kopieren und unters Volk bringen darf. So habe ich per Zufall schon einmal eine meiner Anleitungen zum Download in einem französischen Strickblog gefunden!

LG Andrea

Wieder einmal hast du wichtige und sinnvolle Informationen zusammengetragen. Vielen lieben Dank dafür! LG bjmonitas

toller Beitrag ! Kompliment !!!!
70 Jahre : gilt das INTERNATIONAL ?
LG aus Frankreich (hier mieses Wetter, in HH wahrscheinl. auch)

Die 70 Jahre gelten in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den USA.
In anderen Ländern können die Fristen kürzer oder länger sein, das muss man im jeweiligen Landesrecht nachforschen.

Vielen Dank für die tolle Übersicht! :) Einiges davon habe ich mich auch schon öfter gefragt!

Toller Beitrag. Vielen Dank für die vielen Infos. Ist ja echt interessant, das einmal so kompakt und verständlich erklärt zu bekommen.
LG Heike

mmmh, müsste das nicht März 2013 heißen?
(danke für die Infos!!!)

Ach ja, wir haben ja schon 2013 :grin:

Coole Zusammenstellung. Endlich ist das mal auf den Punkt gebracht und räumt mit ein paar urban legends auf.

Ich bin etwas professionell deformiert, deshalb hätte ich noch ein bis zwei Anmerkungen zum Thema “Recht am Bild”:

Du schreibst: “Fotos von Personen z.B. bei Stricktreffen oder Messen, die ich nicht direkt fotografiert habe, sondern die zufällig mit auf dem Bild sind. Hier brauche ich keine Zustimmung der abgebildeten Personen.”

Dafür gibts allerdings Ausnahmen. Wenn Du beispielsweise jemanden aus Versehen auf dem Bild hast, dem aus welchen Gründen auch immer die Hose runtergefallen ist oder der sich grade das Mittagessen nochmals durch den Kopf gehen lässt, genießt er den Schutz, dass Du das Foto nicht veröffentlichst, wenn die Person identifizierbar ist. Heißt, das Recht am Bild ist meines Wissens grade dann besonders streng, wenn Menschen fotografiert werden, die damit nicht rechnen können. Wenn ich also Rednerin oder Teil einer Podiumsdiskussion bei einer Veranstaltung bin, muss ich davon ausgehen, dass ich fotografiert werde. Wenn ich in der Pause mit Leuten zusammenstehe, muss ich davon nicht ausgehen.

Ayayay, und was mich ja noch interessieren würde: Wo ist Gerichtsstand, wenn es Ärger gibt? Im Land des Rechteinhabers oder im Land des (vermeintlich) Rechtsverletzenden? Kriege ich also in Großbritannien eins aufs Maul, wenn ich eine Starmore-Anleitung veröffentlicht, oder werde ich in Deutschland verknackt?

Danke für die Mühe.
LG
kelli

Mensch Tina, du bist wieder mal einfach die Größte. Danke für die klare Zusammenfassung.
Ich musste schwer den Kopf schütteln, als vor Jahren auf Dawanda ein schlimmer Streit um die Urheberrechte der Pixibuch- Hülle entstand. DAS ist kein Witz!
Wünsche mir mehr Freude am Teilen… so insgesammt… und Du bist da ein großes Vorbild.
Danke!
Liebe Grüße
Mi

Klasse Beitrag! Vielen Dank!

Oh, das war aber viel Arbeit! Vielen Dank dafür. Das ist für mich der endgültige Beweis dafür, dass man sich nicht so einen Kopf machen muss wegen des Urheberrechtes von Strickanleitungen. Ich habe am WE auch eine Sockenanleitung im Netz gefunden, von der ich dache, i c h hätte sie erfunden ;-). Es ist halt alles schon mal dagewesen.
Liebe Grüße
Heike

Danke, Tina,

hab dich gleich in meinen aktuellen Beitrag http://www.wockensolle.de/2013/03/suhrkamp-bucher-lit-knit/ eingebunden… Du hast mich davon abgehalten, ein Bild aus einem Strickblog zu mopsen;=)

Auch wenn es eine geringe Schaffenshöhe hat, hab ich dann doch lieber selber ein Bild erstellt… die Idee nachzuahmen ist ja nicht verboten…

Liebe Grüsse, Connie

Wow, toll!
Vielen Dank für den Beitrag und das Recherchieren!

Liebe Tina, vielen Dank für Deinen kompetenten und zeitsparenden Beitrag. Ich muss nicht mühsam recherchieren und weiß jetzt, wo ich schnell was wiederfinde. Außerdem kommt er gerade zur rechten Zeit, ich plane nach zweijähriger “stiller” Beobachtungsphase bei ravelry eine vorsichtige Öffnung nach außen. Liebe Grüße, Angela

Danke für Deine Mühe. Man merkt, dass Du ein Stück weit aus der Juristenecke kommst.

Danke für diesen sehr informativen Überblick!
Meine Frage wäre jetzt noch, wie das ist wenn ich ein Design “nach Sicht” nachstricke, ohne vorher das Muster zu kaufen, aber ausschließlich für meinen Bedarf. Wenn ich z.B. einen eigentlich schlichten Pulli bei Ravelry sehe, der ein interessantes Detail hat, ich aber keine Lust habe, dafür 6 Dollar auszugeben und ein ähnliches Design nachstricke - mit anderm Garn, vielleicht sogar einer anderen MaPro, aber definitiv optisch nachempfunden. Verletze ich damit irgendwelche Rechte?
Liebe Grüße und ganz vielen Dank für die Mühe, die Du Dir immer wieder für uns machst! :-)

Eine etwas andere und vielleicht sogar heiklere Frage betrifft meiner Meinung nach das Fotografieren von Banderolen. Viele von uns haben doch schon mal eine besonders schöne Banderole fotografiert und in ihrem Blog auch unabhängig vom Knäuel abgebildet - gerade weil sie so schön war. Ist die Banderole von einem Freien entworfen worden, müsste man streng genommen wissen, welche Art der Nutzung zwischen ihm und seinem Auftraggeber vereinbart wurde, und den entsprechenden Rechteinhaber um Erlaubnis bitten. Ist sie im Haus des Herstellers entstanden, müsste eigentlich geklärt werden, inwiefern sie als Designleistung gilt. Und inwiefern diese Designleistung aufgehoben wird, wenn die Banderole am Knäuel fotografiert wird. Sehe ich das falsch?

schöne Zusammenfassung :)
toll, dass du dir die Mühe machst und manche Urban Legends aufgeklärt hast :)

Natürlich darfst Du alles nach dem Bild stricken, wenn Du es kannst, damit verletzt Du keine Rechte.

@ Martine: Nein, da hast Du genau genommen natürlich vollkommen recht.
Aber auch da kommt es wieder auf die Schaffenshöhe an, ob überhaupt ein urheberrechtlicher Schutz vorliegt:
http://www.laser-line.de/news/ihr-recht-als-grafik-designer.html
Im verlinkten Text wird darauf hingewiesen, daß ein urherrechtlicher Schutz z.B. auf Visitenkarten und Broschüren nach gängiger Rechtsprechung in der Regel verneint wird.
Und eine Banderole ist meiner Meinung nach ähnlich zu bewerten.

Allerdings kann die Sachlage bei einer ausländischen Banderole anders sein.

Ich kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, daß deswegen jemand abmahnt. Diese Abmahnsache ist sowieso eine typisch deutsche Erscheinung, ausländische Rechtsanwälte haben offenbar Gescheiteres zu tun ;-)

Danke! Jetzt habe ich sogar Antworten, zu denen ich gar keine Frage hatte ;-)

Keine Frage hatte, weil mir die Tragweite gar nicht bewußt war

Der Beitrag war sicher viel Arbeit, allerdings habe ich anzumerken, daß das so nicht stimmt:

“Aber wenn ich sie in meinen eigenen Worten aufschreibe, selbst eine Strickschrift und einen Schnitt zeichne, Fotos von meinem eigenen Strickstück dazu mache und das Ganze dann veröffentliche, kann mir theoretisch keiner was. ”

Man sollte dann auf das Original wenigstens verweisen, weil auch Inhalte geschützt sind. Sonst könnte man immer Bücher nachschreiben, was auch nicht geht.

@Tina
Es hat vermutlich auch ein wenig mit der Darstellung nach außen und dem künstlerischen Selbstverständnis zu tun. Ein weites Feld …
Was die fleißigen Anwälte betrifft, hast Du sicher Recht :-))

Das Spektrum Deiner Beiträge (zu schweigen von deren Länge!) verblüfft mich immer wieder. Chapeau!

Vielen Dank! Jetzt haben wir eine Stelle, auf die wir verweisen können, wenn auf Rav mal wieder die Frage nach dem Copyright diskutiert wird.

Sehr interessant! Wieder was dazugelernt!
Danke, liebe Tina!

Aha, danke für die Info!
Bevor ich mir irgendwo ein Firmenlogo hin setze frage ich lieber erst mal nach, ob ich das darf, bevor ich Ärger kriege.
wollige Grüße aus Köln

Sehr interessant. Danke für den ausführlichen Beitrag.

Zitat:”Aber wenn ich sie in meinen eigenen Worten aufschreibe, selbst eine Strickschrift und einen Schnitt zeichne, Fotos von meinem eigenen Strickstück dazu mache und das Ganze dann veröffentliche, kann mir theoretisch keiner was. Allerdings sollte sich die Neuversion der Anleitung deutlich vom Original unterscheiden.”

Hier sollte vielleicht noch ergänzt werden, dass sich der Titel/Name signifikant unterscheiden muss. Verwende ich den gleichen Titel/Name liegt eine Urheberrechtsverletzung durch die Verwendung vor. Ausnahme: so was wie Strickanleitung als Name.

Danke für diesen ausführlichen und sehr interessanten Beitrag. Solches Wissen mal auf den Punkt gebracht, ist sehr hilfreich.
Liebe Grüße - Maleika

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