Die verstrickte Dienstagsfrage - Woche 37/2008

Bist Du in Deinem Blog auch schon nach Anleitungen zu den von dir gefertigten und gezeigten Handarbeiten gefragt worden?
Wie denkst Du darüber und wie verhältst Du Dich dann? Ärgert es Dich, wenn jemand die Anleitung von Dir haben möchte, obwohl Du in Deinem Blogeintrag extra ausführlich geschrieben hast, daß dieselbige aus diesem Buch, jener Zeitschrift stammt oder in einem Onlineshop käuflich zu erwerben ist?

Herzlichen Dank an Moni für diese Frage!

Sicher, ab und zu kommen solche Anfragen. Und ich gestehe hiermit, daß ich auch schon mal etwas für eine Freundin kopiert habe. Ich bin nämlich auch schon mal bei rot über die Ampel gegangen und ich habe auch schon mal mein privates Klopapier über die Firma abgesetzt. Wer von Euch ohne Fehl ist, werfe den ersten Stein :wink:

Grundsätzlich lehne ich Anfragen nach Anleitungen aber ab. Ärgern tut es mich nicht, meistens geschieht es aus Unwissenheit darüber, daß auch Strickanleitungen unter das Urheberrecht fallen. Ich weise dann halt freundlich darauf hin, daß das leider nicht erlaubt ist und eine pampige Antwort habe ich deswegen noch nie bekommen.

Ein bisschen ärgern tun mich nur Anfragen nach dem Motto: “Hast Du mal die Anleitung und bitte auch gleich die deutsche Übersetzung dazu”. Ich helfe gerne, wenn jemand an einer bestimmten Stelle nicht weiterkommt oder ich lese Korrektur, wenn sich jemand nicht sicher bei der eigenen Übersetzung ist. Aber da ich für mich selbst nicht übersetze, sondern gleich nach der fremdsprachigen Anleitung stricke (auch wenn ich die Sprache gar nicht beherrsche :mrgreen: ), hätte ich ja auch gar keine Übersetzung parat, sondern müsste mich erstmal hinsetzen und die schreiben, das finde ich ein bisschen viel verlangt, selbst wenn es erlaubt wäre.

Was ich allerdings wirklich sehr schade finde, ist, daß man auch Anleitungen, die nicht mehr erhältlich sind, nicht kopieren darf. Meine persönliche Rechtsauffassung hierzu ist, daß ich mit einer Kopie aus einem vergriffenen Buch/Heft niemandem finanziell oder sonstwie schade und es deswegen erlaubt sein sollte. Ganz seltsam finde ich es, wenn die Designerin selbst dann auch noch das Materialpaket zum entsprechenden Modell ohne Anleitung verkauft, da frage ich mich dann, ist die so geschäftsuntüchtig oder hat sie es nicht nötig?

Das war eine interessante Frage - und noch interessanter die Antwort. Für mich ist es selbstverständlich, dass ich eine Anleitung - soweit noch möglich - kaufe. Richtig schade ist, wenn es keine Antwort auf eine nette Frage gibt, das ist mir schon häufiger passiert.
lg
petra

Judith Dahlhauser

Liebe Tina,

das Thema mit dem Copyright ist schon extrem schwierig, ich bin auch immer am überlegen ob ich alles richtig mache. Neben dem Stricken bin ich mit Patchwork und Quilten beschäftigt und in dieser Szene ist es auch immer ein großes Thema. Ich kaufe mir lieber die Anleitung, dann bin ich auf der sicheren Seite und ich möchte mit meinen entworfenen Quilts auch nicht kopiert werden. Manchmal ist schon das Fotografieren von Werken eine Gratwanderung, darf man oder darf man nicht. Auf großen Ausstellungen wird immer sehr viel fotografiert, ich mag es nicht, denn oft wird dann nachgearbeitet.
Aber ärgerlich finde ich es schon und kann es nicht nachvollziehen, wenn Anleitungen aus vergriffenen Büchern bei der Autorin nicht erworben werden können.
Wie ist das eigentlich, wenn ich mir in einer öffentlichen Bibliothek ein Handarbeitsbuch leihe?????
Darf ich dann die Anleitung kopieren oder nicht?

Fragen über Fragen

Liebe Grüße

Judith

Hallo Tina,
ich bin ja eher stille Leserin Deines vorzüglichen Blogs, aber hier mal kurz was zum Copyright:
Im amerikanischen (und meines Erachtens auch in britischen) Urheberrecht ist es so, dass in der Regel alle Rechte an den Verlag verkauft werden, d. h. spezielle Designerin darf zu den Kits keine Anleitung dazugeben, weil der Verlag ihr das nicht gestattet. Sie hat sozusagen ihren Urheberstatus verloren.
Im deutschen Urheberrecht ist das anders, man verkauft zwar Rechte zur Veröffentlichung an Verlage, bleibt selbst aber immer der Urheber und hat damit in bestimmten Fällen die Möglichkeit (wenn da Buch vergriffen ist) eine Art Verkaufsrecht zurückzubekommen.
So, ich hoffe, dass ich es halbwegs richtig zusammen bekommen habe…
Viele Grüße, Ulrike

Ah, das ist interessant. D.h. wenn ich z.B. das Veröffentlichungsrecht an einer alten Kim Hargreaves Anleitung aus einem Rowan-Heft erwerben wollte, müsste ich mich an Rowan bzw. Coats wenden.
Ich habe mal gehört, daß in den USA das Recht nur für ein paar Jahre beim Erwerber bleibt, dann aber wieder an den Urheber zurückfällt. Das kann dann aber nicht stimmen, nach dem, was Du schreibst.
Uff, das ist ja noch komplizierter als Steuerrecht :???:

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